Abgrenzungen: nachträglich erhaltener Ertrag

In diesem Beitrag geht es um den Fall, dass ein Ertrag wirtschaftlich bereits entstanden ist, aber erst in der Folgeperiode in Rechnung gestellt oder bezahlt wird. Die Firma hat ihre Leistung also bereits erbracht, stellt die Rechnung aber erst später.

Wir steigen Schritt für Schritt in die Buchung ein:

Beispiel: eine im alten Jahr durchgeführte Autoreparatur wird dem Kunden erst im neuen Jahr verrechnet

Bildung der Abgrenzung

31. Dezember: ein erledigter Reparaturauftrag wurde dem Kunden noch nicht in Rechnung gestellt. Insgesamt wird der Kunde 2’000 Franken bezahlen müssen. Der Ertrag muss im alten Jahr verbucht werden.

Im Haben der Buchung steht «Reparaturertrag» – so weit, so klar.
Aber was steht im Soll der Buchung?
FLL / Reparaturertrag 2’000 wäre falsch – denn es ist noch keine Rechnung vorhanden.
Und Bank / Reparaturertrag 2’000 geht auch nicht, weil auf der Bank noch keine Gutschrift erfolgt ist.

  Reparaturertrag   ???  
             
  2’000   2’000  
             
             

Es gilt die einfache Regel:
Man wählt das Abgrenzungskonto, das auf der benötigten Buchungsseite zunimmt. Hier ist die Soll-Seite gesucht. Aktivkonten nehmen im Soll zu, wenn die Abgrenzung also im Soll steht, handelt es sich um eine aktive Rechnungsabgrenzung.

Die Buchung lautet:
aktive Rechnungsabgrenzung / Reparaturertrag 2’000

  Reparaturertrag   Aktive Abgrenzung (ARA)  
             
  2’000   2’000  
     
             

Die Auflösung der Abgrenzung im neuen Jahr

Im neuen Jahr muss die Abgrenzung aufgelöst werden. Es gilt die Regel:
Eine Abgrenzung wird aufgelöst, indem die Buchung für die Bildung umgedreht wird.

Buchung:
Reparaturertrag / aktive Rechnungsabgrenzung: 2’000

  Reparaturertrag   Aktive Abgrenzung (ARA)  
        SV: 2’000  
  2’000   2’000  
     
             

Nach dieser Auflösung zeigt der Reparaturertrag im neuen Jahr zunächst ein Minus (Sollüberschuss) von 2’000. Das wirkt im ersten Moment falsch – ist aber genau so vorgesehen.

Mit dem Versand der Rechnung im neuen Jahr an den Kunden wird verbucht:

FLL / Reparaturertrag: 2’000

und die Bezahlung der Rechnung wird schliesslich mit Bank / FLL 2’000 verbucht.

  Reparaturertrag   Aktive Abgrenzung (ARA)  
        SV: 2’000  
  2’000    
  2’000    
             
  FLL   Bank  
         
  2’000    
  2’000   2’000  
             

Und damit ist der Reparaturertrag im neuen Jahr ausgeglichen bzw. das Konto zeigt 0.

Der Reparaturertrag betrifft wirtschaftlich das alte Jahr. Deshalb wird er dort mit der Abgrenzung erfasst.

Im neuen Jahr erfolgen nur noch Rechnungsstellung und Zahlung des Kunden. In der Erfolgsrechnung des neuen Jahres darf dieser Ertrag aber nicht mehr erscheinen. Genau deshalb wird die aktive Rechnungsabgrenzung zuerst aufgelöst. Die Auflösung führt zu einem negativen Reparaturertrag von 2’000.

Sobald die Rechnung im neuen Jahr verbucht wird, entsteht nochmals ein Reparaturertrag von 2’000. Die beiden Beträge gleichen sich aus. Das Konto Reparaturertrag zeigt für diesen Fall im neuen Jahr also 0.

Damit ist der Ertrag in der richtigen Periode angekommen: im alten Jahr wird er berücksichtigt, im neuen Jahr wird er trotz späterer Rechnung und Zahlung neutralisiert.

Im Gegensatz dazu verbucht der Kunde dieser Garage per 31. Dezember eine passive Abgrenzung. HIER geht es zum entsprechenden Beitrag.

Das könnte Dich auch interessieren...

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert