Abgrenzungen: Im Voraus bezahlter Aufwand

In diesem Beitrag geht es um den Fall, dass ein Aufwand bereits bezahlt wurde, aber wirtschaftlich erst die nächste Periode betrifft. Das führt zu einer aktiven Rechnungsabgrenzung.

Wir steigen Schritt für Schritt in die Buchung ein:

Beispiel: eine Versicherungsprämie wird im Voraus bezahlt

Bildung der Abgrenzung

November: Die Rechnung für die Versicherungsprämie des nächsten Jahres trifft ein und wird gleich bezahlt:
Buchung: Versicherungsaufwand / Bank 1’000

  Versicherungsaufwand   Bank  
             
  1’000   1’000  
             
             

Weil die Prämie das nächste Jahr betrifft, muss der im alten Jahr verbuchte Aufwand abgegrenzt werden.
Auf dem Konto «Versicherungsaufwand» müssen also die 1’000 korrigiert werden, das bedeutet, die Abgrenzungsbuchung muss im Haben mit «Versicherungsaufwand» befüllt werden.

Und im Soll?

  Versicherungsaufwand   Bank  
             
  1’000   1’000  
  1’000    
             
  ???    
             
  1’000    
     
             

Der einfachste Weg, sich zu merken, welches Konto hier passt, ist:
Bei der Bildung von Abgrenzungen hilft folgende Regel: Wir wählen das Abgrenzungskonto, das auf der benötigten Buchungsseite zunimmt. Aktivkonten nehmen im Soll zu. Wenn die Abgrenzung also im Soll steht, handelt es sich um eine aktive Rechnungsabgrenzung.

Die fachliche Begründung:
Die Versicherungsprämie wurde zwar im alten Jahr als Aufwand verbucht, betrifft wirtschaftlich aber das neue Jahr. Am Bilanzstichtag ist dieser Aufwand deshalb noch nicht „verbraucht“. Aus Sicht der Buchhaltung besteht am Bilanzstichtag noch ein künftiger Nutzen. Deshalb wird der Betrag als aktiver Abgrenzungsposten in der Bilanz gezeigt.

Der vollständige Buchungssatz lautet:
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) / Versicherungsaufwand: 1’000

  Versicherungsaufwand   Bank  
             
  1’000   1’000  
  1’000    
             
  Aktive Abgrenzung (ARA)    
             
  1’000    
     
             

Die Auflösung der Abgrenzung im neuen Jahr

Im neuen Jahr passiert nun das Gegenteil: Die aktive Rechnungsabgrenzung wird wieder aufgelöst.

Die Versicherungsprämie betrifft jetzt das neue Jahr. Deshalb muss der Aufwand nun in der Erfolgsrechnung des neuen Jahres erscheinen. Gleichzeitig darf die aktive Rechnungsabgrenzung nicht mehr in der Bilanz stehen bleiben.

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist ein Aktivkonto. Aktivkonten nehmen im Haben ab. Deshalb wird die aktive Rechnungsabgrenzung bei der Auflösung im Haben gebucht.

Das Gegenkonto ist wieder der Versicherungsaufwand. Dieser soll im neuen Jahr belastet werden, also wird er im Soll gebucht.

Um die Abgrenzung aufzulösen, wird der Buchungssatz für die Bildung der Abgrenzung ganz einfach umgedreht:

Versicherungsaufwand / Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA): 1’000

  Versicherungsaufwand   Bank  
             
  1’000    
     
             
  Aktive Abgrenzung (ARA)    
  SV: 1’000          
  1’000    
     
             

Damit ist der Aufwand endgültig im richtigen Jahr angekommen: Im alten Jahr wurde er durch die Abgrenzung entfernt, im neuen Jahr wird er durch die Auflösung wieder erfasst.

Im Gegensatz dazu verbucht die Versicherung per 31. Dezember eine passive Rechnungsabgrenzung. HIER geht es zum entsprechenden Beitrag.

Das könnte Dich auch interessieren...

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert