Abgrenzungen: Im Voraus erhaltener Ertrag

In diesem Beitrag geht es um den Fall, dass ein Ertrag bereits in Rechnung gestellt wurde, aber wirtschaftlich erst die nächste Periode betrifft. Das führt zu einer passiven Rechnungsabgrenzung.

Wir steigen Schritt für Schritt in die Buchung ein:

Beispiel: eine Versicherung stellt ihrem Kunden im alten Jahr die Prämie für das Folgejahr in Rechnung

Bildung der Abgrenzung

November: Die Versicherungsprämie für das nächste Jahr wird vom Kunden bezahlt:
Buchung: Bank / Prämienertrag: 1’000

  Bank   Prämienertrag  
             
  1’000   1’000  
             
             

Weil die Prämie das nächste Jahr betrifft, muss der im alten Jahr verbuchte Ertrag abgegrenzt werden.
Auf dem Konto «Prämienertrag» müssen also die 1’000 korrigiert werden, das bedeutet, die Abgrenzungsbuchung muss im Soll mit «Prämienertrag» befüllt werden.

Und im Haben?

  Bank   Prämienertrag  
  1’000   1’000  
    1’000  
     
             
    ???  
             
    1’000  
     
             

Der einfachste Weg, sich zu merken, welches Konto hier passt, ist:
Bei der Bildung von Abgrenzungen hilft folgende Regel: Wir wählen das Abgrenzungskonto, das auf der benötigten Buchungsseite zunimmt. Passivkonten nehmen im Haben zu. Wenn die Abgrenzung also im Haben steht, handelt es sich um eine passive Rechnungsabgrenzung.

Die fachliche Begründung:
Die Versicherungsprämie wurde zwar im alten Jahr als Ertrag verbucht, betrifft wirtschaftlich aber das neue Jahr. Am Bilanzstichtag hat die Versicherung den Ertrag also noch nicht wirklich verdient.
Aus Sicht der Buchhaltung besteht deshalb eine Verpflichtung gegenüber dem neuen Jahr: Die Versicherungsleistung muss erst noch erbracht werden. Eine solche Verpflichtung ist passiv. Deshalb wird der Betrag als passiver Abgrenzungsposten in der Bilanz gezeigt.

Der vollständige Buchungssatz lautet:
Prämienertrag / passive Rechnungsabgrenzung: 1’000

  Bank   Prämienertrag  
  1’000       1’000  
    1’000  
     
             
    Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)  
             
    1’000  
     
             

Die Auflösung der Abgrenzung im neuen Jahr

Im neuen Jahr passiert nun das Gegenteil: Die aktive Rechnungsabgrenzung wird wieder aufgelöst.

Die Versicherungsprämie betrifft jetzt das neue Jahr. Deshalb muss der Ertrag nun in der Erfolgsrechnung des neuen Jahres erscheinen. Gleichzeitig darf die passive Rechnungsabgrenzung nicht mehr in der Bilanz stehen bleiben.

Die passive Rechnungsabgrenzung ist ein Passivkonto. Passivkonten nehmen im Soll ab. Deshalb wird die passive Rechnungsabgrenzung bei der Auflösung im Soll gebucht.

Das Gegenkonto ist wieder der Prämienertrag. Erträge nehmen im Haben zu. Deshalb wird der Versicherungsertrag bei der Auflösung im Haben gebucht.

Um die Abgrenzung aufzulösen, wird der Buchungssatz für die Bildung der Abgrenzung ganz einfach umgedreht:

Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) / Prämienertrag: 1’000

  Bank   Prämienertrag  
             
    1’000  
     
             
    Passive Rechnungsabgrenzung (PRA  
      SV: 1’000  
    1’000  
     
             

Damit ist der Ertrag endgültig im richtigen Jahr angekommen: Im alten Jahr wurde er durch die Abgrenzung entfernt, im neuen Jahr wird er durch die Auflösung wieder erfasst.

Im Gegensatz dazu verbucht der Versicherungskunde per 31. Dezember eine aktive Rechnungsabgrenzung. HIER geht es zum entsprechenden Beitrag.

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